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   VG Saarlouis, 18.06.2012 - 3 L 333/12   

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VG Saarlouis, 18.06.2012 - 3 L 333/12 (https://dejure.org/2012,14480)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 18.06.2012 - 3 L 333/12 (https://dejure.org/2012,14480)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 3 L 333/12 (https://dejure.org/2012,14480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 840 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Neustadt, 27.04.2010 - 4 L 357/10

    Einstellung von Geldleistungen an eine Tagespflegeperson; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Saarlouis, 18.06.2012 - 3 L 333/12
    In Fällen, in denen eine Behörde die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ignoriert und die Vollziehung des Verwaltungsaktes betreibt (sog. faktische Vollziehung), ist die Möglichkeit eines Antrags auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO in der Rechtsprechung anerkannt, wobei die Meinungen darüber auseinander gehen, ob § 80 Abs. 5 Satz 1 analog oder § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO entsprechend anzuwenden ist(Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 80 Rdnr. 356 mit einer Zusammenstellung aller zu diesem Problem vertretenen Auffassungen; vgl. auch VG Neustadt/W., Beschluss vom 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW - VG Aachen, Beschluss vom 21.09.2006 - 2 L 449/06 - a.A., allerdings ohne sich mit der Problematik auseinanderzusetzen, VG Ansbach, Beschluss vom 30.03.2011 -AN 14 E 11.00627 - jeweils zitiert nach juris).

    Nur in einem solchen Fall stellt sich die "Einstellung der Leistungen" als schlichte Nichterneuerung der Bewilligung dar, für die die §§ 44 ff. SGB X keine Regelung treffen.(VG Neustadt/W., Beschluss vom 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW - VG Göttingen, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 A 2047/02 -, juris).

  • VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02

    Dauerverwaltungsakt; Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Leistungseinstellung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 18.06.2012 - 3 L 333/12
    Nur in einem solchen Fall stellt sich die "Einstellung der Leistungen" als schlichte Nichterneuerung der Bewilligung dar, für die die §§ 44 ff. SGB X keine Regelung treffen.(VG Neustadt/W., Beschluss vom 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW - VG Göttingen, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 A 2047/02 -, juris).
  • VG Aachen, 21.09.2006 - 2 L 449/06
    Auszug aus VG Saarlouis, 18.06.2012 - 3 L 333/12
    In Fällen, in denen eine Behörde die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ignoriert und die Vollziehung des Verwaltungsaktes betreibt (sog. faktische Vollziehung), ist die Möglichkeit eines Antrags auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO in der Rechtsprechung anerkannt, wobei die Meinungen darüber auseinander gehen, ob § 80 Abs. 5 Satz 1 analog oder § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO entsprechend anzuwenden ist(Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 80 Rdnr. 356 mit einer Zusammenstellung aller zu diesem Problem vertretenen Auffassungen; vgl. auch VG Neustadt/W., Beschluss vom 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW - VG Aachen, Beschluss vom 21.09.2006 - 2 L 449/06 - a.A., allerdings ohne sich mit der Problematik auseinanderzusetzen, VG Ansbach, Beschluss vom 30.03.2011 -AN 14 E 11.00627 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Ansbach, 30.03.2011 - AN 14 E 11.00627

    Einstellung der bisher gewährten Jugendhilfeleistung

    Auszug aus VG Saarlouis, 18.06.2012 - 3 L 333/12
    In Fällen, in denen eine Behörde die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ignoriert und die Vollziehung des Verwaltungsaktes betreibt (sog. faktische Vollziehung), ist die Möglichkeit eines Antrags auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO in der Rechtsprechung anerkannt, wobei die Meinungen darüber auseinander gehen, ob § 80 Abs. 5 Satz 1 analog oder § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO entsprechend anzuwenden ist(Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 80 Rdnr. 356 mit einer Zusammenstellung aller zu diesem Problem vertretenen Auffassungen; vgl. auch VG Neustadt/W., Beschluss vom 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW - VG Aachen, Beschluss vom 21.09.2006 - 2 L 449/06 - a.A., allerdings ohne sich mit der Problematik auseinanderzusetzen, VG Ansbach, Beschluss vom 30.03.2011 -AN 14 E 11.00627 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Saarlouis, 05.05.2017 - 3 L 704/17

    Datenschutz im Unterhaltsvorschußrecht

    In Fällen, in denen eine Behörde die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ignoriert und die Vollziehung des Verwaltungsaktes betreiben möchte (sog. faktische Vollziehung), ist die Möglichkeit eines Antrags auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO in der Rechtsprechung anerkannt, wobei die Meinungen darüber auseinander gehen, ob hierbei § 80 Abs. 5 Satz 1 oder § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO analog anzuwenden ist.(So schon das Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 3 L 333/12 -, juris, m. w. N.).

    Das Gericht prüft allein, ob der eingelegte Rechtsbehelf die aufschiebende Wirkung ausgelöst hat.(Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 3 L 333/12 -, juris, m. w. N.) So liegt der Fall hier.

  • VG Bayreuth, 07.04.2022 - B 10 E 22.278

    Faktischer Vollzug trotz aufschiebender Wirkung einer Klage, Rechtsgrundlage für

    Eine Abwägung des öffentlichen Vollzugsinteresses und des individuellen Aussetzungsinteresses findet im Falle des faktischen Vollzuges nicht statt (vgl. VGH BW, B.v. 22.02.2010 - 10 S 2702/09 - juris Rn. 6 m.w.N.; VG Saarloius, B.v. 18.06.2012 - 3 L 333/12 - beck-online; BayVGH, B.v. 06.10.2005 - 8 CE 05.585 - beck-online Rn. 8; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 181).

    Die aufschiebende Wirkung bewirkt im Falle der Einstellung einer Leistung bzw. Aufhebung eines Leistungsbescheides, dass der Leistungsbescheid einstweilen in Kraft bleibt und die eingestellte Leistung vorläufig weiter zu gewähren ist, soweit damit in eine bestehende Rechtsposition des Betroffenen eingegriffen wird (so auch VG Saarlouis, B.v. 18.06.2012 - 3 L 333/12 - juris Rn. 8).

  • VG Freiburg, 19.02.2019 - 4 K 5705/18

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Aufhebung einer zeitlich unbegrenzten Bewilligung

    Dies ist auch hier der Fall (vgl. auch VG Karlsruhe, Urt. v. 09.12.2002 - 8 K 2358/00 -, juris; VG Saarl., Beschl. v. 18.06.2012 - 3 L 333/12 -, juris; VG Augsburg, Beschl. v. 20.08.2013 - Au 3 E 13.1145 -, juris; a.A. wohl VG Lüneburg, Beschl. v. 14.11.2017 - 4 A 16/16 -, juris).
  • VG Saarlouis, 13.07.2015 - 3 L 509/15

    Jugendhilfe: Einstellung der Hilfe für junge Volljährige; verwaltungsgerichtliche

    Die Einstellung dieser Leistungen mit Bescheid vom 18.03.2015 stellt mithin eine Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung im Sinne von § 48 SGB X dar.(Vgl. auch Beschluss der Kammer vom 18.06.2012 - 3 L 333/12 - juris) Nach dieser Vorschrift ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung für die Zukunft aufzuheben, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei Erlass des Verwaltungsaktes vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eingetreten ist.
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